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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21.VB-1 (https://dejure.org/2022,29979)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.10.2022 - VerfGH 97/21.VB-1 (https://dejure.org/2022,29979)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1 (https://dejure.org/2022,29979)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (28)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00

    Beschränkung des Wählers auf eine Stimme und 5 v.H.-Sperrklausel im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21
    a) Die Zulassung als Beistand nach § 17 Abs. 3 Satz 1 VerfGHG setzt einen entsprechenden Antrag voraus, der auch konkludent gestellt werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. August 2001 - VerfGH 14/00, OVGE 48, 306 = juris, Rn. 29, und vom 27. Juni 2017 - VerfGH 13/16, NWVBl. 2017, 418 = juris, Rn. 41).

    Dieser muss innerhalb der Frist gestellt werden, die für die Prozesshandlung gilt, welche der vorgesehene Beistand vornimmt oder vornehmen will (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. August 2001 - VerfGH 14/00, OVGE 48, 306 = juris, Rn. 29).

    Sie setzt in subjektiver Hinsicht ein Bedürfnis des Beteiligten und in objektiver Hinsicht ihre Sachdienlichkeit voraus (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. August 2001 - VerfGH 14/00, OVGE 48, 306 = juris, Rn. 29, und vom 27. Juni 2017 - VerfGH 13/16, NWVBl. 2017, 418 = juris, Rn. 42).

    Einer Beistandszulassung zwecks Heilung einer zuvor vorgenommenen schwebend unwirksamen Prozesshandlung (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. August 2001 - VerfGH 14/00, OVGE 48, 306 = juris, Rn. 29) bedarf es ebenfalls nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17

    Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21
    Dabei wird auch schon der Zeitpunkt der - hier ausweislich der von der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts als erledigt gezeichneten Abschriftenübersendungsverfügung erfolgten - Niederlegung des Einzelrichterübertragungsbeschlusses auf der Geschäftsstelle als maßgeblicher Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Betracht gezogen (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17, juris, Rn. 22 f., m. w. N.).

    Ob der Verweisungsbeschluss den Beschwerdeführer hier deshalb in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt haben könnte, weil nicht ersichtlich ist, dass der Einzelrichterübertragungsbeschluss vor der Sachentscheidung durch die Einzelrichterin zumindest bei der Geschäftsstelle niedergelegt war (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17, juris, Rn. 24), lässt die Kammer offen.

  • VGH Hessen, 24.08.2006 - 7 TJ 1763/06

    Rechtswegverweisung in Eilverfahren - Zivilrechtsweg bei Entlassung aus einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21
    Dies ist aber nicht der Fall (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 7 TJ 1763/06, ESVGH 57, 62 = juris, Rn. 2; Peters, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1. Juli 2022, § 83 Rn. 8; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Februar 2022, § 83 Rn. 8; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 83 Rn. 3).

    Stattdessen ist gegen eine Rechtswegverweisung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG die sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der jeweils anzuwendenden Verfahrensordnung gegeben; dies ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Beschwerde gemäß § 146 Abs. 1 VwGO (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 6. August 2014 - 5 E 375/14, NWVBl. 2015, 72 = juris, Rn. 1, vom 19. November 2018 - 13 E 756/18, juris, Rn. 1, und vom 5. Mai 2021 - 15 E 16/21, juris, Rn. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 2021 - 13 OB 321/21, juris, Rn. 1; Sächs. OVG, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 4 E 41/21, juris, Rn. 1; Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 7 TJ 1763/06, ESVGH 57, 62 = juris, Rn. 2; Ehlers, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Februar 2022, § 17a GVG Rn. 33; Ruthig, in: Kopp/Ramsauer, VwGO, 28. Aufl. 2022, Anh. § 41 Rn. 28; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 41 Rn. 31).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 87/20

    Verfassungsbeschwerde in einem Sorgerechtsstreit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21
    aa) Ist der zu beurteilende Verfahrensteil oder das zu beurteilende Verfahren abgeschlossen und damit eine Behebung der dort behaupteten Verletzung von beschwerdefähigen Grundrechten nicht mehr möglich, ist ein Interesse an einem nachträglichen Tätigwerden des Verfassungsgerichtshofs nur ausnahmsweise anzuerkennen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 87/20.VB-1, juris, Rn. 20).

    bb) Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse besteht dann nur noch in Ausnahmefällen, namentlich wenn Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung besteht, im Falle des Bestehens einer Wiederholungsgefahr, beim Bestehen einer fortdauernden Beeinträchtigung oder im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtsverstoßes (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 87/20.VB-1, juris, Rn. 20).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - VerfGH 13/16

    Organstreitverfahren der Partei "Volksabstimmung" wegen Einführung einer 2,5

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21
    a) Die Zulassung als Beistand nach § 17 Abs. 3 Satz 1 VerfGHG setzt einen entsprechenden Antrag voraus, der auch konkludent gestellt werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. August 2001 - VerfGH 14/00, OVGE 48, 306 = juris, Rn. 29, und vom 27. Juni 2017 - VerfGH 13/16, NWVBl. 2017, 418 = juris, Rn. 41).

    Sie setzt in subjektiver Hinsicht ein Bedürfnis des Beteiligten und in objektiver Hinsicht ihre Sachdienlichkeit voraus (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. August 2001 - VerfGH 14/00, OVGE 48, 306 = juris, Rn. 29, und vom 27. Juni 2017 - VerfGH 13/16, NWVBl. 2017, 418 = juris, Rn. 42).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21
    Verstöße gegen Verfahrensgrundrechte sollen tunlichst im Instanzenzug durch Selbstkontrolle der Fachgerichte behoben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395 = juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21
    Dabei darf einer Prozesserklärung nach dem Grundsatz wohlwollender Auslegung prozessualer Anträge im Sinne des erkennbaren Rechtsschutzanliegens nach Möglichkeit kein Verständnis unterlegt werden, das zur Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs führt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21
    Fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Zwischenverfahren ist nach dem Grundsatz wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG dann notwendig, wenn in diesem Zwischenverfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, BVerfGK 17, 298 = juris, Rn. 15, m. w. N.; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Februar 2022, § 152a Rn. 20).
  • BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12

    Widerruf einer Gnadenentscheidung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21
    Die Unzumutbarkeit ergibt sich nicht schon daraus, dass der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Erhebung seiner Verfassungsbeschwerde in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2019 - 2 BvR 1766/12, BVerfGK 20, 60 = juris, Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2021 - 13 OB 321/21

    Betriebsschließung; Corona; Rechtsweg; Rechtswegbeschwerde; Schadensersatz

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21
    Stattdessen ist gegen eine Rechtswegverweisung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG die sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der jeweils anzuwendenden Verfahrensordnung gegeben; dies ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Beschwerde gemäß § 146 Abs. 1 VwGO (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 6. August 2014 - 5 E 375/14, NWVBl. 2015, 72 = juris, Rn. 1, vom 19. November 2018 - 13 E 756/18, juris, Rn. 1, und vom 5. Mai 2021 - 15 E 16/21, juris, Rn. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 3. September 2021 - 13 OB 321/21, juris, Rn. 1; Sächs. OVG, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 4 E 41/21, juris, Rn. 1; Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 7 TJ 1763/06, ESVGH 57, 62 = juris, Rn. 2; Ehlers, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Februar 2022, § 17a GVG Rn. 33; Ruthig, in: Kopp/Ramsauer, VwGO, 28. Aufl. 2022, Anh. § 41 Rn. 28; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 41 Rn. 31).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • BVerwG, 17.08.2021 - 7 B 16.20

    Immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für muslimischen Gebetsruf über

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

  • BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1514/03

    Rechtsweggarantie (Effektivität der gerichtlichen Kontrolle; fortbestehendes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2014 - 5 E 375/14

    Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Verweisung; doppelfunktionale Maßnahme;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 1 O 88/19

    Anhörungsrüge bei Rechtswegverweisung - Gegenvorstellung

  • BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20

    Anhalten eines Briefs im Strafvollzug (Postkontrolle bei Gefangenen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2018 - 13 E 756/18

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R.e. Anspruchs auf Aufhebung der Sperre auf

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 1/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenfestsetzung in einem sozialgerichtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2021 - 15 E 16/21

    Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einem Rechtsstreit wegen eines zwischen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - VerfGH 109/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts betreffend

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.09.2022 - VerfGH 60/22

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

  • OVG Sachsen, 29.06.2021 - 4 E 41/21

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit; privatrechtliche Abwasserentgelte

  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1668/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer betreffend die

  • BVerfG, 04.07.2022 - 1 BvR 504/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Ablehnung eines Antrags auf

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 102/21

    Ablehnungsgesuch und Rechtsbehelf gegen einen Beschluss des

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 70/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Sie setzt in subjektiver Hinsicht ein Bedürfnis des Beteiligten und in objektiver Hinsicht ihre Sachdienlichkeit voraus (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, juris, Rn. 19).

    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse besteht dann nur noch in Ausnahmefällen, namentlich, wenn Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung besteht, im Falle des Bestehens einer Wiederholungsgefahr, beim Bestehen einer fortdauernden Beeinträchtigung oder im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtsverstoßes (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 87/20.VB-1, juris, Rn. 20 und Beschluss vom 18. Oktober 2022 -VerfGH 97/21.VB-1, juris, Rn. 50).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 26/24

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrags in einem

    Sie setzt in subjektiver Hinsicht ein Bedürfnis des Beteiligten und in objektiver Hinsicht ihre Sachdienlichkeit voraus (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, juris, Rn. 19).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt vielmehr erst in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewendet worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 1 BvR 1750/19, juris, Rn. 11 m.w.N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, juris, Rn. 27 m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrags in einem

    Sie setzt in subjektiver Hinsicht ein Bedürfnis des Beteiligten und in objektiver Hinsicht ihre Sachdienlichkeit voraus (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, juris, Rn. 19).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt vielmehr erst in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewendet worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 1 BvR 1750/19, juris, Rn. 11 m.w.N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, juris, Rn. 27 m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Sie setzt in subjektiver Hinsicht ein Bedürfnis des Beteiligten und in objektiver Hinsicht ihre Sachdienlichkeit voraus (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, juris, Rn. 19).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - VerfGH 50/23

    Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer verbüßten Erzwingungshaft wegen

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit, wie sie deshalb hier anzunehmen ist, bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters nach § 15 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, NWVBl. 2023, 233 = juris, Rn. 15 f.).

    Bereits gegen die Verweisung wäre gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG, § 146 Abs. 1 VwGO die Möglichkeit der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eröffnet gewesen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, NWVBl. 2023, 233 = juris, Rn. 35, m. w. N.), um die nun geltend gemachten Verletzungen der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte zunächst im sachnächsten Verfahren zu beseitigen bzw. zu verhindern zu suchen.

    Sie hätte gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG, § 146 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 97/21.VB-1, NWVBl. 2023, 233 = juris, Rn. 35, m. w. N.) und auch im Übrigen zulässig zum Oberverwaltungsgericht eingelegt werden können.

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